Das Ingenieurbüro Gerd Baumgärtel in Delitzsch

Baugenehmigung und Statik aus einer Hand

Unsere Referenzen bestätigen den Erfolg der kundenfreundlichen Arbeitsweise!

Während des ersten Beratungsgespräches erhalten Sie einen Überblick über den zu erwartenden Leistungsumfangs und den Kosten Ihres Vorhabens.
Ihre Vorstellungen sind unser Maßstab!

Wir unterstützen bzw. begleiten Sie bei Verhandlungen von Firmen und nehmen Ihnen Behördengänge ab.

Bei Fragen zur Gebäudeversicherung und Baufinanzierung vermitteln wir Ihnen gerne einen Kontakt.

Es gibt viele Gründe zu uns zu kommen

Sie brauchen eine Bestandsaufnahme?
Wir machen das.

Sie haben Extrawünsche?
Die bekommen Sie.

Kostenfrage?
Bei uns sind Sie im Bilde.

Sie brauchen eine Baugenehmigung?
Die bekommen Sie.

Sie brauchen einen Bauleiter?
Das mache ich auch.

Sie wollen die Gewährleistungszeit Ihres Objektes in guten Händen wissen?
Dafür garantieren wir.

Sie brauchen eine Finanzierung für Ihr Vorhaben?
Bei uns sind Sie richtig.

  • Neu- & Umbau von Wohn- und Geschäftshäusern
    • Stadtvilla Leipzig
    • Volksbank Delitzsch
    • Stadtwerke Wolfen
    • Sparkasse Leipzig in Delitzsch
    • Autohaus Troitzsch in Delitzsch
  • Neubau von Einfamilienhäusern
    • Einfamilienhäuser im Kreis Delitzsch
    • Ferienhäuser auf Insel Rügen
  • Neubau von Industriebauten
    • Werkstattgebäude im Kreis Delitzsch
  • Neubau von Garagen und Carports
  • Sanierungen

Wir verfügen über kompetente Partner.

Kommen Sie zu uns und überzeugen Sie sich!

Wann brauchen Sie einen Energieausweis?

Bei Errichtung, Änderung, Erweiterung und Verkauf von Gebäuden ist seit 2009, nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009), ein Energiebedarfsausweis erforderlich. Einem potenziellen Käufer, Mieter, Pächter oder Leasingnehmer eines bebauten Grundstücks, Wohnungs- oder Teileigentums ist auf Verlangen unverzüglich ein Energieausweis vorzulegen.

Ausgenommen hiervon sind Gebäude mit nicht mehr als 50 m² Fläche und Baudenkmäler (§ 16 Abs. 4 EnEV).

Bei Verkauf und Neuvermietung ohne vollständigen, korrekten oder zulässigen Nachweis drohen Bußgelder bis zu 15.000 Euro. Die Nachholpflicht gem. §10 der EnEV 2009 besteht trotzdem.

Für die bauphysikalischen Nachweise in den Bereichen Schall- und Wärmeschutz werden vom Ingenieurbüro Baumgärtel die prüffähigen Nachweise erstellt.

Das Team des Ingenieurbüros Baumgärtel übernimmt für Sie die Baubegleitung und die Bauleitung.

 Hierzu gehören:

  • Die Höheneinordnung des Gebäudes auf dem Grundstück.
  • Die Abnahme des Rohbaus mit Behörde und Bauherrn.
  • Die Begutachtung des Baugrundes nach Aushub der Baugrube.
  • Die Abnahme nach Fertigstellung mit Behörde und Bauherrn.
  • Die Bewehrungsabnahme für Bodenplatte, Geschossdecken, Ringanker und Stürze.
  • Die Abnahmeprotokolle mit den Gewerken.

Als zusätzliche Dienstleistung erledigen wir für Sie sämtliche, mit dem Bau zusammenhängenden Behördengänge.

»Sachverständige sind Personen, welche auf einem bestimmten Gebiet eine besondere Sachkunde, d.h. überdurchschnittliche Fachkenntnisse und Erfahrungen, erworben haben.«

Sollten bei Ihrem Bauvorhaben Mängel oder Schäden auftreten, stellen Sie sich sicher die Frage, wer dafür verantwortlich ist oder wer für die Behebung der Schäden aufkommt.

Wenn Sie als Bauherr jetzt nicht über ausreichend Sachkenntnis verfügen, ist es empfehlenswert zu solchen Fällen einen Sachverständigen hinzuzuziehen.

Gerd Baumgärtel begutachtet, unabhängig und objektiv, Schäden, Mängel oder Mängelfolgeschäden, die im Bereich Hochbau auftreten können. Er überprüft, ob das beauftragte Bauunternehmen, die von Ihnen, dem Bauherrn, in Auftrag gegebene Leistung, vertragsgemäß ausgeführt hat.